Von der Fertigstellung des Drehs bis zur Erhalt der öffentlichen Aufführungslizenz (dem sogenannten „Drachenstempel“) – welche Unterlagen müssen Sie vorbereiten und welche Schritte durchlaufen? Dieser Leitfaden verschafft Ihnen auf einen Blick einen vollständigen Überblick über den gesamten Prozess, damit Sie keinen entscheidenden Schritt auslassen.
Schritt 1: Vorprüfung – Prüfung durch die provinzielle Rundfunk- und Fernsehbehörde
Nach Fertigstellung des Films muss die Produktionsfirma bei der zuständigen provinziellen Rundfunk- und Fernsehverwaltungsbehörde einen Antrag auf Vorprüfung stellen. Dies ist der entscheidendste erste Schritt zur Erlangung der öffentlichen Aufführungslizenz.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfexemplar des Films – HDCAM-Kassette oder DCP-Master (Digital Cinema Package) zur Prüfung, das den technischen Spezifikationen der Nationalen Behörde für Radio und Fernsehen (SARFT) entsprechen muss
- Formular zur Prüfung und Genehmigung inländischer Filme – muss mit dem Firmenstempel der Produktionsfirma versehen sein, in zweifacher Ausfertigung
- Informationsformular für Filmschaffende – Angaben aller Hauptbeteiligten für die Registrierung
- Bestätigung des Filmtitels – bereits genehmigtes Nachweisdokument für den Filmtitel (bei Verwendung eines englischen Titels ist eine Erläuterung zur Verwendung beizufügen)
- Endgültiges vollständiges Drehbuch – muss mit dem finalen Film übereinstimmen
- Original der Drehgenehmigung – alle während der Dreharbeiten eingeholten Genehmigungen
- Kopie der Gewerbeanmeldung des Produktionsunternehmens – mit Firmenstempel
- Vertragsunterlagen mit ausländischen Partnern (bei Koproduktionen) – Verträge über die Einfuhr ausländischer Drehbücher oder die Verpflichtung ausländischer Hauptschaffender
Hinweis von LI TRUST: Das DCP-Master ist der wichtigste technische Schritt bei der Vorprüfung. Wir haben für über 2.000 Filme geprüfte DCP-Master erstellt, kennen die technischen Abnahmekriterien der Provinzbehörden und bieten einen „One-Stop-DCP-Service auf Prüfniveau“ an.
Schritt 2: Abholung des Drachenstempels – Beantragung der öffentlichen Aufführungslizenz
Nach bestandener Vorprüfung muss die endgültige Aufführungsversion erstellt und bei der nationalen Filmbehörde die öffentliche Aufführungslizenz (umgangssprachlich „Drachenstempel“) beantragt werden. Dies ist die zwingende Voraussetzung für eine legale Kinoverwertung des Films.
Erforderliche Unterlagen für die Filmzulassung
- Filmdatei – auf USB-Stick im MP4- oder MOV-Format (H.264-Codec, 3–8 GB) für Archivzwecke
- Original des „Prüfbescheids für den Film" – wird nach bestandener Erstprüfung von der zuständigen Provinzbehörde für Rundfunk und Fernsehen ausgestellt
- Original des „Prüfungsbewertungsbogens" – enthält die Änderungsvorschläge der Prüfungskommission und deren Umsetzungsstatus
- Erläuterung zu nachträglichen Änderungen – falls bei der Erstprüfung Änderungen gefordert wurden, ist eine Umsetzungsbestätigung erforderlich
Technische Spezifikationen der USB-Datenträger
- Format: MP4 oder MOV
- Codec: H.264
- Dateigröße: 3–8 GB
- Muss chinesische Untertitel enthalten
- Filmkopf muss das „Dragon-Tag"-Animationslogo enthalten
Zeitliche Planung
- Erstprüfung: 30 Werktage nach Eingang
- Ausstellung der Zulassung: 3–5 Werktage
- Änderungen und erneute Prüfung: zuzüglich Bearbeitungszeit
- Kooperationsfilme benötigen längere Prüfzeit
Hinweis von LI TRUST: Wir können für Sie das DCP-Master in eine konforme MP4-/MOV-Archivdatei konvertieren und sicherstellen, dass Codec-Spezifikationen, Untertiteleinbettung und Dateigröße alle den Anforderungen entsprechen. Mit einem Durchlauf ersparen Sie sich wiederholte Anpassungen.
Schritt 3: Endgültige Prüfung – Technische Prüfung durch die Nationale Filmbehörde
Nach Erhalt der Kinofreigabe muss der Film einer abschließenden technischen Prüfung unterzogen werden. Dazu müssen das offizielle Vorführungsmaster und das zugehörige Werbematerial eingereicht werden. Dies ist die letzte Hürde für die technische Qualität vor dem Filmstart.
Einzureichende Unterlagen für die Endprüfung
- DCP-Prüfmaster – Digital Cinema Package gemäß nationalen Standards (2K/4K), muss Konformitätstest bestehen
- DVD-Discs × 3 – Standard-DVD-Format für Archivzwecke
⚠️ Wichtiger Hinweis: Ab 2024 verlangt die Nationale Filmbehörde (国家电影局), dass alle einzureichenden DCP-Master vorab mit der „Compliance-Prüfsoftware für digitale Filmmaster“ getestet werden müssen und der Prüfbericht zusammen mit der Festplatte eingereicht wird. LI TRUST unterstützt diesen Prüfprozess vollumfänglich. Weitere Informationen: Vollständiger Leitfaden zur DCP-Compliance-Prüfung.
Besondere Hinweise für bestimmte Filmtypen
Chinesisch-ausländische Koproduktionen
Zusätzlich müssen das Kooperationsabkommen beider Parteien, die Lebensläufe der ausländischen Hauptschaffenden, der Qualifikationsnachweis des ausländischen Produktionsunternehmens sowie eine übersetzte und notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung der ausländischen Seite eingereicht werden. Die Prüfungsdauer ist in der Regel 15–30 Arbeitstage länger als bei rein chinesischen Filmen.
Importfilme
Diese müssen separat bei der Abteilung für Import und Export der Nationalen Filmbehörde angemeldet werden. Neben dem Prüfmaterial sind auch der Copyright-Vertrag, die Steuerzahlungsbescheinigung sowie ein Konzept für die chinesische Synchronisation oder Untertitelung vorzulegen. Es wird empfohlen, einen Dienstleister mit Erfahrung in der Übersetzung von Importfilmen zu wählen.
Filme auf Kinofilm
Bei Aufnahmen auf 35mm-Film muss für die Erstprüfung ein Standardabzug vorgelegt werden; für die Endprüfung müssen sowohl das Filmmaster als auch das digitale DCP eingereicht werden. LI TRUST bietet 2K/4K-Filmscanning und digitale Restaurierung an.
Webfilme / Kurzfilme
Das Prüfverfahren für Web-Erstaufführungsfilme ist im Wesentlichen identisch mit dem für Kinofilme, die technischen Spezifikationen können jedoch etwas gelockert werden (DCP-Format nicht zwingend erforderlich). Es wird dennoch empfohlen, nach DCP-Standard zu produzieren, um eine spätere Kinoveröffentlichung zu ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen
Sind das DCP für die Einreichung zur Prüfung und das DCP für den Kinostart identisch?
Nicht ganz. Das DCP für die Einreichung ist in der Regel unverschlüsselt, damit die Prüfungskommission es problemlos abspielen kann. Das DCP für den Kinostart benötigt hingegen eine KDM-Verschlüsselung und Schlüsselverteilung. 历信科技 kann beide Versionen gleichzeitig erstellen und in einem Durchlauf ausliefern.
Was tun, wenn die DCP-Konformitätsprüfung nicht bestanden wird?
Häufige Ursachen sind: Kodierungsparameter entsprechen nicht den SMPTE-Standards, falsche Audiokanalkonfiguration oder fehlerhafte Untertitelformate. 历信科技 führt vor dem Verpacken eine umfassende Vorprüfung durch, um sicherzustellen, dass die offizielle Prüfung beim ersten Mal bestanden wird.
Wie lange dauert der Einreichungsprozess in der Regel?
Die provinzielle Erstprüfung dauert normalerweise bis zu 30 Arbeitstage, die Erstellung des Drachenlogos (Longbiao) etwa 3–5 Arbeitstage und die abschließende technische Prüfung rund 10–15 Arbeitstage. Es wird empfohlen, für das Prüfverfahren mindestens 3 Monate einzuplanen.
Kann die Festivalversion von der Einreichungsversion abweichen?
Ja. Die Festivalversion (Festival DCP) kann vor der Einreichungsversion hergestellt und vorgeführt werden. Die endgültige Kinoversion muss jedoch durch die Nationale Filmbehörde geprüft werden. Wir können für Sie mehrere DCP-Versionen verwalten.
Welche einreichungsbezogenen Dienstleistungen bietet 历信科技 an?
Wir bieten: DCP-Herstellung für die Einreichung, DCP-Konformitätsprüfung, MP4/MOV-Transkodierung, DVD-Brennung, M&E-International-Tonbanderstellung, mehrsprachige Untertitelübersetzung und -einbettung, Filmscan und Digitalisierung sowie Mehrfachversionsverwaltung (Einreichungs-/Kinostart-/Festivalversion).
Für professionelle DCP-Erstellung für die Einreichung kontaktieren Sie uns bitte: [email protected]. 历信科技 hat bereits für über 2000 Filme einreichungsfähige DCPs erstellt, mit einer 100%igen Bestehensquote bei der Prüfung.